Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verbrauchergeschäfte im Zusammenhang mit dem Kauf, der Montage und der Reparatur von Fahrrädern. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung
1. Ladenkauf (Bestellung, Lieferung, Bezahlung)
Wir erheben Vorkasse, bzw. eine Anzahlung (bevorzugt per Banküberweisung) von 30-50 %, auf Reservierungen und Bestellungen. Bestellen Sie Fahrräder aus unserem Sortiment, teilen wir Ihnen die ungefähre Lieferfrist des Herstellers, nach Erhalt der Auftragsbestätigung durch diesen, mit. Sollte der Hersteller seine Lieferfrist inklusive einer Karenzzeit von 28 Tagen, nicht einhalten, behalten wir uns das Recht vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Ihnen einen späteren Liefertermin anzubieten. Der Rest-Kaufpreis wird mit Übergabe des Fahrrades, spätestens jedoch mit Übersendung der Rechnung fällig. Wir können kein Bargeld annehmen. Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben bis zur Lieferung vorbehalten, soweit die Änderungen für Sie zumutbar sind. Auf erhebliche, erkennbare Änderungen weisen wir Sie soweit möglich rechtzeitig hin.
2. Werkstatt (Montagen und Reparaturen)
Bei Montagen und Reparaturen werden die zu erwartenden Material- und Lohnkosten vor Beauftragung geschätzt und Ihnen zur Verfügung gestellt. Kann der Rahmen der Kostenschätzung nicht eingehalten werden, so erfragen wir Ihre Genehmigung. Ändert sich bei einer Reparatur der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine erhebliche Verzögerung ein, teilen wir den neuen Fertigstellungstermin und den Grund der Verzögerung mit. Der veranschlagte/genehmigte Werklohn wird mit Abholung (Abnahme) fällig. Fahren Sie Ihr Rad bei Abholung Probe. Machen Sie uns unverzüglich auf eventuelle Mängel aufmerksam. Sollten später Mängel auftreten, so leisten wir nur Gewähr, wenn der Mangel objektiv nicht erkennbar war, wir eine Garantie für eine Beschaffenheit übernommen haben oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde.
Sofern wir Serviceräder / Ersatzräder vorrätig haben, stellen wir Ihnen auf Wunsch ein Rad für die Dauer der Reparatur (i.d.R. entgeltlich) zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass Sie eine private Haftpflichtversicherung halten.
3. Eigentum am Fahrrad – Zusicherung und Übertragung der Verfügungsgewalt
Durch die Übergabe des Fahrrades zur Reparatur sichern Sie uns zu, dass Sie Eigentümer desselben sind oder in dessen Auftrag berechtigter Weise handeln. Wir behalten uns das Recht vor, Fahrräder mit zweifelhafter Herkunft von der Reparatur auszuschließen und Ihnen die Kosten der Besorgung (Verwahrung, Verbringung, Entsorgung und Beratung) zu berechnen. Sollten wir Zweifel hegen, bitten wir Sie umgehend um Nachweis des Eigentums. Kommen Sie dem nicht binnen 2 Werktagen nach Aufforderung nach, so wird vermutet, dass das Rad nicht in Ihrem Eigentum ist und das Rad polizeilich als gestohlen gemeldet.
4. Abholung und Verwertung bei Nichtabholung
Sollten Sie Ihr Rad nach Aufforderung zur Abholung nicht binnen 8 Werktagen abholen, so behalten wir uns vor, Ihnen Standgebühren in Höhe von 5,00€ pro Tag zu berechnen. Die Verwahrung erfolgt auf Ihre Gefahr. Sollte Ihr Rad länger als 2 Monate bei uns stehen, behalten wir uns vor, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung Ihr Rad nach den gesetzlichen Vorschriften zu verwerten. Wir werden Ihr Rad zum Verkauf in unserem Geschäft oder über Dritte anbieten. Eventuell bei Verkauf erzielte Gewinne schreiben wir Ihrem Kundenkonto gut.
5. Verleih von Testfahrrädern
Unser Angebot, Ihnen Testfahrräder und Testfahrzeuge zur Probe zu überlassen steht unter der Bedingung, dass im Zeitpunkt des Verleihs solche zur Verfügung stehen und Sie eine Haftpflichtversicherung halten, die mögliche Drittschäden versichert. Im Weiteren gelten die im Verleihformular gesondert dargelegten Bedingungen. Entleihen Sie eines unserer Fahrräder oder Fahrzeuge, so sind Sie verpflichtet, bei dessen Benutzung alle Verkehrsregeln einzuhalten, die Verkehrssicherheit - insbesondere beim Abstellen - zu wahren und selbige ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern, uns Unfälle unverzüglich mitzuteilen und falls erforderlich, die Polizei zu verständigen.
6. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Besteht ein Schadenersatzanspruch des Verkäufers und nimmt dieser die Ware wieder an sich, entspricht der Rücknahmewert dem gewöhnlichen Verkaufswert zum Rücknahmezeitpunkt, der im Streitfalle auf Verlangen und Kosten des Käufers durch einen vereidigten Sachverständigen ermittelt wird.
8. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache vor. Sie sind erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung befugt, die Kaufsache weiter zu veräußern oder zu besichern. Ferner behalten wir uns bis zur vollständigen Begleichung des Werklohns das Pfandrecht nach §647 BGB vor. Das Recht der Aufrechnung oder Zurückbehaltung kann nur geltend gemacht werden, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel hierfür vorliegt.
9. Gesetzliche Gewährleistungsrechte
9.1 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Kauf- und Werkverträge mit Verbrauchern. Beachten Sie die Hinweise des Verkäufers bei Übergabe, die anliegenden Betriebsanleitungen des Herstellers und Nachfolgendes:
Abnutzungen im Sinne des gewöhnlichen Verschleißes durch Gebrauch ist kein Mangel. Insbesondere Beschädigungen, die auf eines der nachfolgenden Verhalten zurückzuführen sind, sind keine Mängel:
Tritt ein Mangel 6 Monate nach Übergabe der Ware an Sie auf, so sind Sie verpflichtet, nachzuweisen, dass die Kaufsache diesen Mangel bei der Übergabe an Sie hatte. Treten Sie wirksam vom Kaufvertrag zurück, so können wir eine Aufwands- und Gebrauchsentschädigung für die Nutzung verlangen.
9.2 Beschränkungen gegenüber Unternehmern
Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang.
Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt.
9.3 Die Erstinspektion unserer Fahrräder muss nach 300-500 gefahrenen Kilometern, oder innerhalb der ersten sechs Monate, nach Kauf erfolgen. Nach 500 gefahrenen Kilometern, bzw. nach 6 Monaten, handelt es sich nicht mehr um eine Erstinspektion (reduzierter Preis), sondern um eine normale Jahresinspektion.
Der jeweilige Hersteller kann abweichende Vorgaben machen. Ohne die Einhaltung der Erstinspektion können vereinzelte Garantieansprüche, insbesondere in Bezug auf die Räder, Speichen und Bremsen erlöschen.
9.4 Unabhängig vom Zustand des Rades und der Entfernung zu unserem Werkstattstandort, sind Fahrräder zur Begutachtung, Gewährleistungsprüfung und Reparatur zu uns zu bringen. Wir können keine Abholung übernehmen.
10. Haftung und Verzugsschäden
Die Haftung für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Bei Verlust oder Beschädigung wird für lose mit Fahrrädern oder Teilen verbundene Gegenstände, die im Fahrradgeschäft verbleiben, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung beschränkt auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und solchen Schaden, die absehbar und typisch waren. Bei Verzug können Sie neben der Lieferung Schadendersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verzuges verlangen. Wir leisten keinen Ersatz für Schäden, die auch ohne Verzug eingetreten wären.
11. Hinweise zu Entsorgung und Rücknahme von Batterien und Akkumulatoren
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Als Endnutzer sind Sie zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an uns oder dafür vorgesehene Rücknahmestellen zurückgeben. Bei einem Online-Kauf ist die Rückgabe an unser Versandlager (Versandadresse) zu Ihren Kosten möglich.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung: Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
13. Hinweise zum Datenschutz
Wir verarbeiten gemäß § 33 BDSG alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten elektronisch. Sollten Sie Informationen hierzu oder Löschung oder Sperrung Ihrer Daten wünschen, wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt hallo[at]mycargobike.koen. Wir sind berechtigt, im Falle eines Ordnungswidrigkeit - oder Strafverfahrens – bei Unfällen und unterlassener Anzeige - in erforderlichem Umfang Ihre Informationen, insbesondere Name, Vorname und Anschrift, an Behörden weiterzugeben, sofern diese förmlich angefragt werden.
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